AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kleinunternehmens „Stephanie Schöllermann – Marketingdienstleistungen“

 

§ 1 Vertragspartner

Vertragspartner im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen sowie der besonderen Vertrags- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend zusammen: „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB)) sind das Kleinunternehmen Stephanie Schöllermann – Marketingdienstleistungen, Bürgerweide 46, 23562 Lübeck (nachfolgend: „Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen“) und der Auftraggeber oder Kunde (nachfolgend: „Kunde“), gemeinsam auch „Vertragsparteien“ oder „Parteien“ genannt.

 

§ 2 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Stephanie Schöllermann – Marketingdienstleistungen und den Bestellern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Stephanie Schöllermann – Marketingdienstleistungen nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Besteller getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

 

 § 3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen Stephanie Schöllermann – Marketingdienstleistungen und dem Besteller unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist Lübeck, sofern der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Vertragssprache ist deutsch.

 

 § 4 Leistungsumfang und Gewähr

  1. Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen bietet diverse Marketing-Dienstleistungen an. Hierzu gehören unter anderem die Erstellung, Anpassung und Pflege von Homepages, die Gestaltung von Druckmitteln, wie z. B. Flyern, Briefpapier, etc., die Erstellung und Pflege von Google My Business Einträgen, Logogestaltung, Erstellung einer Corporate Identity, und ähnlichem (nach Absprache).
  2. Der Umfang der von Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen zu erbringenden Leistungen ergibt sich verbindlich nur aus der Auftragsbestätigung und/oder schriftlich getroffenen Individualabreden. Dabei ist Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen berechtigt, die Leistungen sowohl selbst wie auch durch Einbindung Dritter zu erbringen, bzw. auf bestehende Leistungen Dritter zurückzugreifen. Im Zweifel gelten die jeweiligen Bedingungen der Webseite der Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen.
  3. Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen übernimmt keine Gewähr dafür, dass die beauftragten Leistungen die von dem Kunden verfolgten werblichen und/oder kommunikativen Erfolge (z. B. Steigerung der Bekanntheit, Reichweiten, „Klicks“, „Likes“, Bewertungen, Anrufe etc.), wirtschaftliche oder sonstige Ziele (z.B. Steigerung des Absatzes, Umsatzes, der Conversion Rate) erreichen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen das Erreichen eines bestimmten Erfolges oder Ziels schriftlich zugesichert hat. Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen schuldet keine Überprüfung dahingehend, ob die vereinbarte Vertragsleistung geeignet ist, die verfolgten Erfolge oder Ziele zu erreichen. Stephanie Schöllermann – Marketingdienstleistungen ist nicht haftbar für die tatsächliche und vollständige Veröffentlichung, die Auffindbarkeit und eine bestimmte Platzierung oder Reihenfolge der Homepage und/oder Werbeinhalte des Kunden in Suchmaschinenergebnissen, Trefferlisten, auf Internetseiten und sonstigen Werbeträgern, für die technisch einwandfreie Auslieferung der Werbung auf die Internetseiten und Werbeplätze durch den jeweiligen Betreiber des Werbeträgers, Diensteanbieters oder dessen Erfüllungsgehilfen. Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass sich der Leistungsumfang – bedingt durch Änderungen der aufgenommen Drittanbieter – ändern kann. Bei relevant nachteiligen und belegten Änderungen hat der Kunde/Auftraggeber – nach entsprechendem Hinweis an Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen – Anspruch auf Minderung, wenn und soweit eine Kompensation anderweitig nicht erreicht werden kann.

 

 § 5 Vertragsschluss, Lieferung und Leistung

  1. Angebote von Stephanie Schöllermann – Marketingdienstleistungen sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Dies gilt nur dann nicht, wenn sie eine Bindungs- und Annahmefrist ausdrücklich enthalten oder das entsprechende Schreiben ausdrücklich als „verbindliches Angebot“ gekennzeichnet ist.
  2. Soweit die Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbaren, kommt der Vertrag
  • mit Zugang des Auftrags („Auftragsbestätigung“) beim Kunden – wobei die Auftragsbestätigung auch ohne Unterschrift von Stephanie Schöllermann – Marketingdienstleistungen gültig ist – oder
  • mit der Annahme des „verbindlichen Angebots“ von Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen (schriftlich oder E-Mail) durch den Kunden, spätestens jedoch,
  • mit Bereitstellung und/oder Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen oder
  • für den Fall des Abschlusses eines beidseitig unterschriebenen Vertrages (z. B. Kombivertrag) mit dem dort genannten Datum, zustande. Einzelheiten ergeben sich aus dem Auftrag.
  1. Der Kunde hat vor Annahme eines Angebots oder der Erteilung eines Auftrages an Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen stets eigenverantwortlich zu prüfen, ob die jeweiligen Leistungsbilder und vertragsgegenständlichen Leistungen seinen individuellen, technischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Bedürfnissen und Anforderungen entsprechen. Der Kunde hat sich hierzu von den systemseitigen Mindestanforderungen, die zum Betrieb und Einsatz der Produkte und vertragsgegenständlichen Leistungen von Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen auf Seiten des Kunden erfüllt sein müssen, vorab zu informieren.
  2. Die in diesen AGB, dem Auftrag oder den Leistungsbeschreibungen von Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen enthaltenen technischen Daten, Spezifikationen oder Leistungszusagen verstehen sich ausschließlich als Beschaffenheitsangaben i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB und stellen keine (selbstständige) Garantie oder Beschaffenheitsgarantie dar. -> Was heißt das denn genau? Ist das nicht vielleicht schon im Bereich Gewähr abgefrühstückt, weil ich da sage, dass ich nicht garantiere, dass das Marketing den gewünschten Effekt erzielt?
  3. „Leistungsbeschreibung“ i.S.d. AGB bezeichnet das Dokument, in dem die technischen Details, funktionale Inhalte, der Umfang und Qualität der Leistung beschrieben werden, die von Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen im Rahmen des Leistungsbildes zu erbringen sind. Daneben beinhaltet die Leistungsbeschreibung Vorgaben, Bedingungen und Details für den Einsatz der vertragsgegenständlichen Leistung (z. B. Hardware und Software) sowie Details über Service Level (SLA), besondere Mitwirkungs- und Beistellpflichten des Kunden. -> Rückfrage an Gitta: Das ist für mich nicht relevant oder?

 

Sachmängelhaftung ist sehr wichtig!

Das muss rein, es geht um eine Haftung und das, was man vereinbart oder eben nicht.

Also bitte aufnehmen.

Punkt 5 von § 5 handelt doch gar nicht von Sachmängelhaftung oder? § 13 weiter unten handelt doch vom Thema Haftung. Oder verstehe ich da etwas falsch? :)

 

§ 6 Zusammenarbeit

  1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
  2. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Stephanie Schöllermann – Marketingdienstleistungen unverzüglich mitzuteilen.
  3. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
  4. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
  5. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
  6. Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.

 

 § 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde unterstützt Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird Stephanie Schöllermann – Marketingdienstleistungen hinsichtlich der von Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
  2. Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
  3. Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
  4. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

 

 § 8 Beteiligung Dritter

Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

 

 § 9 Leistungsänderungen

  1. Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
  2. Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
  3. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
  4. Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
  5. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.
  6. Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
  7. Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von Stephanie Schöllermann – Marketingdienstleistungen berechnet.
  8. Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen für den Kunden zumutbar ist.

 

§ 10 Preise, Vergütung und Fälligkeit

  1. Die Preise und die Höhe der Vergütungen („Entgelte“) von Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen sind im jeweiligen Auftrag geregelt.
  2. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet.
  3. Zahlungsforderungen von Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig und innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, es sei denn, Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen weist auf der Rechnung eine andere Zahlungsfrist aus oder es besteht hierüber eine gesonderte Vereinbarung (schriftlich oder E-Mail) zwischen den Parteien.
  4. Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen kann dem Kunden Rechnungen und Zahlungserinnerungen auf elektronischem Weg stellen und übermitteln.

 

 § 11 Nutzungsrechte

  1. Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.
  2. Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
  3. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

 

§ 12 Rücktritt

Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks

bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

 

 § 13 Haftung

  1. Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.
  3. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Stephanie Schöllermann - Marketingdienstleistungen insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  4. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Stephanie Schöllermann – Marketingdienstleistungen.

 

§ 14 Datenschutz

  1. Detaillierte Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

 

Lübeck, den 15.09.2022



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